Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 dürfen alle unsere Anhänger an Ihrem PKW ziehen.

Für die neuen Führerscheinklassen gelten folgende Regelungen:

Klasse B:
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers + zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs kleiner oder gleich 3500kg

Klasse B96:
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers + zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs zwischen 3500kg und 4250kg

Klasse BE:
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers + zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs größer 4250kg

Das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeuges finden Sie im Fahrzeugschein im Feld F.1 (alter Schein Feld 15).