Grundsätzlich gilt für Gespanne maximal Tempo 80. Abweichend davon darf unter gewissen Voraussetzungen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auch mit einem Anhängergespann mit 100 km/h gefahren werden. Dies regelt die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3500kg
  • Zugfahrzeug ist mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABS) ausgestattet
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner oder gleich zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner oder gleich zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner oder gleich 1,1 x Leergewicht des Zugfahrzeugs (bzw. 1,2 x Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn das Zugfahrzeug mit einem fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet ist)

Bitte entnehmen Sie die Werte Ihrem Zulassungsschein:
Zulässiges Gesamtgewicht: Feld F.1 (alter Schein Feld 15)
Zulässige Anhängelast: Feld O.1 (alter Schein Feld 28)
Leergewicht: Feld G (alter Schein Feld 14)
Wenn Ihr Fahrzeug ein fahrdynamisches Stabilitätssystem eingebaut hat, ist dies in Feld 22 (alter Schein Feld 33) vermerkt.

Unsere Anhänger erfüllen alle Voraussetzungen für die 100 km/h-Regelung. Erfüllt Ihr Zugfahrzeug alle oben genannten Anforderungen und werden die Gewichtsrestriktionen eingehalten, steht einer Fahrt mit Tempo 100 auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nichts im Wege. Falls auch nur ein Punkt nicht erfüllt ist, gilt maximal Tempo 80!